Artin bezieht sich hier auf den Tschebotareffschen Dichtigkeitssatz [Che26], für den er selbst
in seiner L-Reihenarbeit [Art23b] auch einen Beweis gegeben hatte – zwar zunächst
vorbehaltlich der Gültigkeit seines Reziprozitätsgesetzes, das aber inzwischen gesichert ist
[Art27a]. @